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Informationen über aktuelle Tor-Normen
Ein Tor wird nach den Vorgaben verschiedener von der EU vorgegebenen Normen hergestellt. Der Hersteller des Tores muss sicherstellen, dass all diese Normen und Vorschriften ständig zur Anwendung kommen. Änderungen der Normen werden in die Entwicklung und Fertigung übernommen. Darüber muss ein kraftbetriebenes Tor der aktuellen Maschinenrichtlinie entsprechen, da es als Maschine eingestuft wird.
Beispiele von Normen:
EN12445:2000 Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore – Prüfverfahren
EN12453:2000 Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore – Anforderungen
EN12604:2000 Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen
EN12605:2000 Tore – Mechanische Aspekte – Prüfverfahren
EN12635:2002+A1:2008 Tore – Einbau und Nutzung
EN13241:2003+A2:2016 Tore – Produktnorm Leistungseigenschaften
Der Hersteller eines Tores muss nachweisen, dass alle verwendeten Komponenten, wie zum Beispiel Antrieb, Steuerung, mechanische Bauteile oder Sicherheitseinrichtungen diesen Normen entsprechen, richtig funktionieren und miteinander harmonieren. Dafür stellt der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung aus. Damit bestätigt der Hersteller, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Darüber hinaus muss der Hersteller eine CE-Kennzeichnung am Produkt vornehmen. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Um diesen Anforderungen zu entsprechen, unterliegen die meisten Tore einer Baumusterprüfung, welche oft vom TÜV oder einem vergleichbaren Prüfinstitut für jeweils eine bestimmte Produktgruppe des Herstellers durchgeführt wird. Diese Prüfung ergibt dann, dass das Tor beispielsweise nur mit speziell zugelassenen Steuerungen, Antrieben oder Sicherheitseinrichtung bestimmter Vorlieferanten ausgestattet sein darf, ja nach dem wie der Hersteller die Prüfung beauftragt.
Bei der Planung und beim Einbau von Toren ist grundlegend darauf zu achten, dass diese Normen eingehalten werden. Eine eigenmächtige Konstruktion oder Komponenten-Auswahl durch den Planer oder durch den Einbaubetrieb ist nicht zulässig.
Auswirkungen haben die Normen auch auf den Betrieb der Tore. Bei aktuellen Prüfungen an Bestandstoren ist auch die aktuelle Normenlage zu beachten. Berufsgenossenschaftliche Verordnungen und auch die Arbeitsstättenrichtlinie gehen davon aus, dass die betriebenen Tore dem Stand der Technik entsprechen müssen. Auf den nächsten Seiten möchten wir ein paar Einblicke in die Normenlage geben und aktuelle Fragen unserer Kunden beantworten.
